Die angemeldete TeilnehmerInnenzahl ist vertraglich bindend - nicht die Zahl derjenigen, die Ihre Anmeldung letztendlich genutzt haben - denn darauf haben wir keinen Einfluss).
Nach Ende der Anmeldephase können wir leider keine Abmeldungen und damit verbundene Erstattungen mehr vornehmen, da die Verbindlichkeit der Anmeldungen vor dem Wettbewerbszeitraum unsere einzige Planungssicherheit darstellt (Denken Sie etwa an den Einkauf der Preise, die Vorbereitung und Versendung der Preispakete...).
Wir bitten daher um Verständnis für unsere organisatorischen Eckdaten: Die Preise werden auf Basis der Anmeldezahlen eingekauft, die Pakete vorbereitet und in unserem Preisversand für die Tausenden von Schulen versandfertig gemacht (die jeweiligen Zusatz- und Sonderpreise für die Schulen werden dann nach dem Ranking entsprechend der Ergebnisse der TeilnehmerInnen hinzugefügt). Es ist uns daher unmöglich, nach der Anmeldephase die Teilnahmegebühr zurückzuerstatten, da wir die Kosten bereits getragen haben.
Bei Krankheitsfällen am Tag des Wettbewerbs oder anderen kurzfristig auftretenden unvorhergesehenen Problemen bei der Planung des Wettbewerbs an Ihrer Schule bieten wir Ihnen gerne an, dass die betreffenden SchülerInnen in der Onlineversion nach Absprache mit uns noch kurz nach dem Wettbewerbszeitraum (außer Konkurrenz) am Wettbewerb teilnehmen, damit die Anmeldung nicht verfällt. Sie erscheinen dann zwar nicht mehr im landes- und bundesweiten Ranking, erhalten aber alle ein Zertifikat und Teilnahmepreise (jedoch keine Hauptpreise).
Bei einer Teilnahme am Wettbewerb auf Papier besteht die Möglichkeit, die betreffenden SchülerInnen nach Ende der Wettbewerbsphase „außer Konkurrenz“ nachschreiben zu lassen. Das heißt, Sie schicken uns deren Antwortbögen nicht zurück, sondern korrigieren diese selber. Auch wenn das Ergebnis dann nicht mit in die Landes- und Bundeswertung hineinfließen kann, so bekommen auch diese SchülerInnen eine Urkunde und Teilnahmepreise.
Bitte setzen Sie sich in solchen Fällen frühstmöglich mit uns in Verbindung - Wir finden dann gemeinsam eine Lösung für Sie.
Auch wenn SchülerInnen am Tag des Wettbewerbs abwesend sind und den Wettbewerb nicht durchführen, erhält die Schule dennoch Preise für alle angemeldeten SchülerInnen, da diese ja bereits bezahlt wurden.